Ein Spendenaufruf Pascal, 19. Oktober 202419. Oktober 2024 Liebe Leser Wer hier regelmässig liest, weiss, dass ich unverschuldet in die Mühlen der KESB geraten und damit mittlerweilen tief ins Schweizer Justizsystem verstrickt worden bin. Mein Sohn N., der am 29. Oktober 2020 geboren worden ist, stammt biologisch nicht von meinem Erbgut ab. Seine Zeugung das Ergebnis eines Seitensprungs meiner damaligen Frau I. Ich habe erst im 3. Monat nach der Zeugung von N.s Existenz erfahren. Durch eine Verkettung höchst verwirrender Ereignisse blieb I., nachdem sie sich mit dem Erzeuger, wie ich erst später erfahren habe – nur vermeintlich überworfen hatte, bei mir, womit N. innerhalb unserer Ehe geboren wurde, was mich automatisch zum rechtlichen Vater des Kinder machte. Dies war allerdings von Beginn an meine bewusste Entscheidung. Dass N. nicht von mir gezeugt worden war, stand a priori fest. Das Kind wie auch seine Mutter bei mir zu behalten, war eine Herzensentscheidung, die ich trotz all der Schmerzen, die mir diese Geschichte seither bereitet, nicht bereue – nicht bereuen kann, da ich N. sowie I., trotz all ihrer Versäumnisse wie niemand sonst auf der Welt liebe. Die Verwerfungen der Coronamassnahmen machten eine Ausreise I.s in ihr Heimatland in diesen Tagen nahezu unmöglich. Der Erzeuger des Kindes spielte, und spielt bis heute, sowohl mit der Mutter des von ihm gezeugten Kindes, als auch mit mir, da er aufgrund der Erzählungen meiner Frau davon ausgehen konnte, dass ich sie niemals fallen lassen würde, selbst dann nicht, als er, so wie er es im Juni 2020 getan hatte, die Mutter samt ungeborenem Kind kaltschnäuzig hatte fallen lassen. An sein Kind, oder besser gesagt, an den Umstand, dass man als Vater eines Kindes auch Verpflichtungen hat und eben nicht nur Rechte, erinnerte sich der Erzeuger von N. erst im Februar 2023, als er sich mit einem einseitigen Brief an die KESB des Kantons Jura wandte und Anspruch auf die rechtliche Vaterschaft von N. erhob. Was darauf folgte, habe ich hier bereits in vielen Posts, einmal eher peripher, einmal etwas konkreter beschrieben. Nachdem I. und ich gemeinsam auf die Entscheidung der KESB vom 7. Februar 2024, welche mir die Vaterschaft zu entziehen soll, in Rekurs gegangen waren, erreichte uns nun am 23. September 2024 die Entscheidung des kantonalen Administrativgerichts in Porrentruy als zweitinstanzliches Urteil, welche die Entscheidung der KESB nicht nur gutheisst, sondern diese argumentativ auf den doppelten Umfang der ursprünglichen KESB Entscheidung ausweitet. I. hat aus finanziellen Gründen und auf Anraten ihres, meiner Meinung nach, entweder völlig überforderten oder inkompetenten Anwalts entschieden, keinen Rekurs vor Bundesgericht anzustreben. Ich hingegen habe von Beginn an gesagt, dass ich jede Entscheidung gegen mich als Vater für meinen abgöttisch geliebten Sohn N. anfechten werden. Somit wird nun seitens meiner Anwälte auf den 23. Oktober das Rekursschreiben am Bundesgericht in Lausanne eintreffen. Die Kosten für diesen Rekurs sind derzeit nicht abzuschätzen. Aufgrund meiner finanziellen Lage wurde seitens meiner Anwälte zwar einen Antrag auf unentgeltliche Rechtshilfe gestellt, welche aber in der Regel vor Bundesgericht nicht gewährt wird. Somit muss ich im Falle einer Niederlage nicht nur mit weiteren persönlichen Verwerfungen, sondern auch mit schweren finanziellen Lasten rechnen. Mir wurde bereits angeraten, für den Fall einer Niederlage den Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu erwägen. Soweit bin ich noch nicht. Noch steht nicht fest, was sein wird. Klar ist lediglich, dass ich bereits mit erheblichen Kosten für Anwälte und Gericht konfrontiert bin und mit weiteren Kosten rechnen muss, welche ich aber nur schwer bis gar nicht stemmen kann. Zuerst dachte ich, dass ich über ein online Crowdsourcing Spendengelder einzuwerben versuche, habe dann aber davon abgesehen, da viele Plattformen widersprüchliche Richtlinien in Bezug auf Spendengeldsammlungen für Gerichtsprozesse haben. Ein Verlust bereits erworbener Spendengelder aufgrund einer Regelverletzung kann und will ich, auch im Interesse der engagierten Spender, schlicht nicht riskieren. Deswegen plaziere ich nun einen simplen Spendenaufruf, verbunden mit meinen Kontoinfos auf meinem eigenen Blog. Willkommen ist jede noch so kleine Summe. Ich werde über jede Einnahme und deren Verwendungszweck dezidiert Buch führen und darüber auch hier auf dem Blog Rechenschaft ablegen. Dazu wäre es hilfreich, mir auch gleich mitzuteilen, ob die Spender ihren Namen gerne hier auf dem Blog lesen möchten oder nicht. Gerne gewähre ich unter der Bedingung der Vertraulichkeit auch Einblick in die Verfahrensdokumente, um den Sachverhalt gegenüber den Spendern glaubhaft belegen zu können. Niemand muss mir einfach vertrauen, ich strebe grundsätzlich grösstmögliche Transparenz an, allerdings unter stikter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der vom Verfahren Betroffenen. In dem Sinne wäre auch weitere rechtliche und/oder administrative Hilfestellungen, ergänzend zu meinem Anwaltsteam herzlich willkommen. Hier meine Kontoverbindung: Pascal SpringCH-2926 BoncourtIBAN: CH70 0900 0000 3401 6702 2BIC: POFICHBEXXX Inhaltlich an den Sachverhalt angelehnte Email nehme ich gerne an unter: spenden [\/at\/] systemfragen.ch Unsachliche, beleidigende und themenfremde Emails werden ohne Rückmeldung gelöscht. Auch weise ich darauf hin, dass ich explizit keinen Austausch über den Inhalt meiner anderen Blogposts führen werde. Ganz persönlich
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